Zweijährige Kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule)

Bildungsziel

Die Wirtschaftsschule ist eine berufsvorbereitende Schule. Sie wird bei täglichem Unterricht von Schülern besucht, die sich auf den kaufmännischen Beruf oder die Tätigkeit bei Verwaltungen und Behörden vorbereiten bzw. den Zugang zum Wirtschaftsgymnasium oder dem Berufskolleg erreichen wollen. Sie ist eine Vollzeitschule und schließt mit der Prüfung der

Fachschulreife

ab, die dem Abschluss einer Realschule bzw. der so genannten mittleren Reife entspricht; allerdings mit dem Unterschied, dass während des Besuchs der Schule bereits Kenntnisse in den kaufmännischen Fächern vermittelt werden.

Aufnahmebedingungen

Ab dem Schuljahr 2012/2013 können an den zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschulen Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden mit

1. Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder

2. dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,

3. dem nach Besuch der Klasse 9 erteilten Abgangszeugnis der Realschule oder dem nach Besuch der Klasse 8 erteilten Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note "mangelhaft" erteilt sein darf, oder

4. dem Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstands.

Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note "befriedigend" erzielt wurde.

Quelle: Infodienst Schulleitung 193, Dezember 2011

Probezeit

Die Aufnahme in die Wirtschaftsschule erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss den Bildungsgang verlassen, kann ihn jedoch auf seinen Wunsch mit den Rechten und Pflichten eines Schülers noch bis zum Ende des ersten Schuljahres weiter besuchen. Stellt die Klassenkonferenz zum Ende des ersten Schuljahres fest, dass eine Versetzung in die zweite Klasse erfolgen könnte, entfällt die Verpflichtung, den Bildungsgang verlassen zu müssen.

Wer die Probezeit nicht bestanden hat, kann nicht nochmals in eine zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule desselben Bereichs aufgenommen werden. Für die Aufnahme in einen anderen Bereich dieses Schultyps gelten besondere Regelungen.

Kosten

Für Schüler, die mehr als 3 km vom Schulort entfernt wohnen, übernimmt der Landkreis die Fahrtkosten bis auf einen monatlichen Eigenanteil von zurzeit 28,50 Euro für das erste und zweite Kind einer Familie. Der Eigenanteil ist jedoch für höchstens zwei fahrende Kinder einer Familie zu tragen.

Aufstiegsmöglichkeiten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Wirtschaftsschule schließen die Jugendlichen im Allgemeinen einen Ausbildungsvertrag, eventuell mit verkürzter Ausbildungszeit, ab. Infolge ihrer umfassenden Grundausbildung haben sie als qualifizierte kaufmännische Mitarbeiter in Einzelhandels-, Großhandels- Industrie-, Bank- und Versicherungsbetrieben gute Berufsaussichten.

Absolventen der Wirtschaftsschule können in die dreijährigen beruflichen Gymnasien (Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium, Sozialpädagogisches Gymnasium usw.) eintreten, wenn sie im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend" erreicht haben. Sofern die Bedingungen der zweiten Fremdsprache erfüllt werden, erwerben die Schüler des Wirtschaftsgymnasiums nach erfolgreichem Abschluss die allgemeine Hochschulreife, die den Zugang zum Studium an Universitäten und Hochschulen ermöglicht.

Die durch den Besuch der Wirtschaftsschule erworbene Fachschulreife berechtigt auch zum Besuch verschiedener Berufskollegs. Zum Beispiel können Absolventen der Wirtschaftsschule das einjährige Kaufmännische Berufskolleg I mit den Wahlpflichtbereichen Übungsfirma oder Geschäftsprozesse/Praxisorientierte Übungen und das zweijährige Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen an der Kaufmännischen Schule Ehingen besuchen. Die Berufskollegs vertiefen die Allgemeinbildung und die fachtheoretischen wie fachpraktischen Kenntnisse.

Nach erfolgreichem Abschluss des einjährigen Kaufmännischen Berufskollegs I kann darauf aufbauend das einjährige Kaufmännische Berufskolleg II besucht werden. Das einjährige Kaufmännische Berufskolleg II und das zweijährige Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen schließen mit einer zentralen Prüfung ab. Es ist möglich, die Fachhochschulreife und die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in" zu erwerben. Die erworbene Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz.

 

Stundentafel

2-jährige Kaufmännische Berufsfachschule

1. Jahr

Std./Woche

2. Jahr

Std./Woche

1. Pflichtbereich

26

26

1.1   Allgemeiner Bereich

17

17

Deutsch

3

2

Englisch

3

4

Mathematik

3

4

Geschichte mit Gemeinschaftskunde

2

2

Biologie oder Chemie oder Physik

2

2

Religionslehre

2

1

Sport

2

2

1.2   Profilbereich

9

9

Berufsfachliche Kompetenz

7

7

Projektkompetenz[1]

 

 

Berufspraktische Kompetenz

2

2

2. Wahlpflichtbereich[2]

4

4

z. B.   Stützunterricht[3] (z. B. Deutsch, Englisch, Mathematik)

 

 

Physik, Chemie, Biologie

 

 

Berufliches Vertiefungsfach (z. B. Übungsfirma)

 

 

 

 

 

3. Wahlbereich

2

2

z. B. Kurzschrift, Französisch, Spanisch

 

 

Wochenstunden insgesamt

32

32

 

Maßgebende Fächer und Kernfächer

1

Für die Versetzung und für den Abschluss sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind alle Fächer des Pflichtbereichs (siehe Stundentafel) mit Ausnahme von Sport. Das Fach Sport ist dann zusätzlich als maßgebendes Fach zu berücksichtigen, wenn sich die Note zugunsten des Schülers auswirkt.

2

Aus dem Wahlpflichtbereich ist maßgebendes Fach eines der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder das Berufliche Vertiefungsfach. Werden mehrere dieser Fächer angeboten, gilt von diesen das mit der besten Jahresnote als maßgebendes Fach.

3

Kernfächer unter den maßgebenden Fächern sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsfachliche Kompetenz.

Anmeldung

Anmeldungen zur Wirtschaftsschule richten Sie bitte an das jeweilige Sekretariat.

Kaufmännische Schule Ehingen

Postfach 1419

89574 Ehingen

Telefon 07391 702510 - Fax 07391 702511

E-Mail sekretariat@ksehingen.de

 

Wirtschaftsschule Laichingen

Henzenbuch 67

89150 Laichingen

Telefon 07333 5470 - Fax 07333 923162

Der Aufnahmeantrag muss bis zum 1. März eines Jahres im Sekretariat der jeweiligen Schule eingegangen sein. Dem Antrag ist eine beglaubigte Abschrift des letzten Halbjahreszeugnisses der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums sowie ein Lebenslauf in tabellarischer Form beizufügen.

Unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses der Hauptschule oder des maßgeblichen Versetzungs- oder Abgangszeugnisses der Realschule oder des Gymnasiums ist eine beglaubigte Kopie vorzulegen.

 

 

 

 

 

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[1]   Die Projektkompetenz ist ein eigenständiges Fach. Sie wird jedoch integrativ, im Schwerpunkt im Rahmen des Unterrichts der Berufsfachlichen Kompetenz, unterrichtet. Der Umfang der Projektkompetenz umfasst hierbei im kaufmännischen Bereich ca. 1/5.

[2]   Von den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Berufliches Vertiefungsfach ist mindestens eines mit mindestens 2 Stunden zu unterrichten.

[3]  Stützunterricht kann sich auf jedes Fach des Pflichtbereichs erstrecken, mit Ausnahme von Sport und Religion.