Zweijährige Kaufmännische Berufsfachschule
(Wirtschaftsschule)
|
Bildungsziel
|
|
Die Wirtschaftsschule ist eine
berufsvorbereitende Schule. Sie wird bei täglichem Unterricht von Schülern
besucht, die sich auf den kaufmännischen Beruf oder die Tätigkeit bei Verwaltungen
und Behörden vorbereiten bzw. den Zugang zum Wirtschaftsgymnasium oder dem
Berufskolleg erreichen wollen. Sie ist eine Vollzeitschule und schließt mit
der Prüfung der
|
|
Fachschulreife
|
|
ab, die dem Abschluss einer
Realschule bzw. der so genannten mittleren Reife entspricht; allerdings mit
dem Unterschied, dass während des Besuchs der Schule bereits Kenntnisse in
den kaufmännischen Fächern vermittelt werden.
|
Aufnahmebedingungen
|
|
Ab dem Schuljahr 2012/2013 können an den zweijährigen
zur Fachschulreife führenden Berufsfachschulen Schülerinnen und Schüler
aufgenommen werden mit
|
|
1. Hauptschulabschluss
oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder
|
|
2. dem
Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder das
Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen
Bildungsgangs oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,
|
|
3. dem
nach Besuch der Klasse 9 erteilten Abgangszeugnis der Realschule oder dem
nach Besuch der Klasse 8 erteilten Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen
Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ein
Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer
die Note "mangelhaft" erteilt sein darf, oder
|
|
4. dem
Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstands.
|
|
Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die
Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule
besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem
Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufnehmen,
wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
jeweils mindestens die Note "befriedigend" erzielt wurde.
|
|
Quelle: Infodienst Schulleitung 193, Dezember 2011
|
Probezeit
|
|
Die
Aufnahme in die Wirtschaftsschule erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des
ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die
Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses
über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss
den Bildungsgang verlassen, kann ihn jedoch auf seinen Wunsch mit den Rechten
und Pflichten eines Schülers noch bis zum Ende des ersten Schuljahres weiter
besuchen. Stellt die Klassenkonferenz zum Ende des ersten Schuljahres fest,
dass eine Versetzung in die zweite Klasse erfolgen könnte, entfällt die
Verpflichtung, den Bildungsgang verlassen zu müssen.
Wer die Probezeit nicht
bestanden hat, kann nicht nochmals in eine zweijährige zur Prüfung der
Fachschulreife führende Berufsfachschule desselben Bereichs aufgenommen
werden. Für die Aufnahme in einen anderen Bereich dieses Schultyps gelten
besondere Regelungen.
|
Kosten
|
|
Für Schüler, die mehr als 3 km
vom Schulort entfernt wohnen, übernimmt der Landkreis die Fahrtkosten bis auf
einen monatlichen Eigenanteil von zurzeit 28,50 Euro für das erste und zweite
Kind einer Familie. Der Eigenanteil ist jedoch für höchstens zwei fahrende
Kinder einer Familie zu tragen.
|
Aufstiegsmöglichkeiten
|
|
Nach dem erfolgreichen
Abschluss der Wirtschaftsschule schließen die Jugendlichen im Allgemeinen
einen Ausbildungsvertrag, eventuell mit verkürzter Ausbildungszeit,
ab. Infolge ihrer umfassenden Grundausbildung haben sie als qualifizierte
kaufmännische Mitarbeiter in Einzelhandels-, Großhandels- Industrie-, Bank-
und Versicherungsbetrieben gute Berufsaussichten.
|
|
Absolventen der
Wirtschaftsschule können in die dreijährigen beruflichen Gymnasien
(Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium, Sozialpädagogisches Gymnasium
usw.) eintreten, wenn sie im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und
Mathematik mindestens die Note 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens die
Note "ausreichend" erreicht haben. Sofern die Bedingungen der
zweiten Fremdsprache erfüllt werden, erwerben die Schüler des
Wirtschaftsgymnasiums nach erfolgreichem Abschluss die allgemeine
Hochschulreife, die den Zugang zum Studium an Universitäten und
Hochschulen ermöglicht.
|
|
Die durch den Besuch der
Wirtschaftsschule erworbene Fachschulreife berechtigt auch zum Besuch
verschiedener Berufskollegs. Zum Beispiel können Absolventen der
Wirtschaftsschule das einjährige Kaufmännische Berufskolleg I mit den
Wahlpflichtbereichen Übungsfirma oder Geschäftsprozesse/Praxisorientierte
Übungen und das zweijährige Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen an der
Kaufmännischen Schule Ehingen besuchen. Die Berufskollegs vertiefen die
Allgemeinbildung und die fachtheoretischen wie fachpraktischen Kenntnisse.
|
|
Nach erfolgreichem Abschluss
des einjährigen Kaufmännischen Berufskollegs I kann darauf
aufbauend das einjährige Kaufmännische Berufskolleg II besucht werden.
Das einjährige Kaufmännische Berufskolleg II und das zweijährige
Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen schließen mit einer zentralen
Prüfung ab. Es ist möglich, die Fachhochschulreife und die Berufsbezeichnung "Staatlich
geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in" zu erwerben. Die erworbene
Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in
Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz.
|
|
|
|
2-jährige Kaufmännische Berufsfachschule
|
1. Jahr
Std./Woche
|
2. Jahr
Std./Woche
|
|
1. Pflichtbereich
|
26
|
26
|
|
1.1 Allgemeiner
Bereich
|
17
|
17
|
|
Deutsch
|
3
|
2
|
|
Englisch
|
3
|
4
|
|
Mathematik
|
3
|
4
|
|
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
|
2
|
2
|
|
Biologie oder Chemie oder Physik
|
2
|
2
|
|
Religionslehre
|
2
|
1
|
|
Sport
|
2
|
2
|
|
1.2 Profilbereich
|
9
|
9
|
|
Berufsfachliche Kompetenz
|
7
|
7
|
|
Projektkompetenz
|
|
|
|
Berufspraktische Kompetenz
|
2
|
2
|
|
2. Wahlpflichtbereich
|
4
|
4
|
|
z. B. Stützunterricht (z. B. Deutsch, Englisch, Mathematik)
|
|
|
|
Physik, Chemie, Biologie
|
|
|
|
Berufliches Vertiefungsfach (z. B. Übungsfirma)
|
|
|
|
|
|
|
|
3. Wahlbereich
|
2
|
2
|
|
z. B. Kurzschrift, Französisch, Spanisch
|
|
|
|
Wochenstunden insgesamt
|
32
|
32
|
Maßgebende Fächer und Kernfächer
|
|
1
|
Für die Versetzung und für
den Abschluss sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend.
Maßgebende Fächer sind alle Fächer des Pflichtbereichs (siehe Stundentafel)
mit Ausnahme von Sport. Das Fach Sport ist dann zusätzlich als maßgebendes
Fach zu berücksichtigen, wenn sich die Note zugunsten des Schülers auswirkt.
|
|
2
|
Aus dem Wahlpflichtbereich ist
maßgebendes Fach eines der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder das
Berufliche Vertiefungsfach. Werden mehrere dieser Fächer angeboten, gilt von
diesen das mit der besten Jahresnote als maßgebendes Fach.
|
|
3
|
Kernfächer unter den
maßgebenden Fächern sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsfachliche
Kompetenz.
|
Anmeldung
|
|
Anmeldungen zur Wirtschaftsschule richten Sie bitte an das
jeweilige Sekretariat.
|
|
Kaufmännische Schule
Ehingen
Postfach 1419
89574 Ehingen
Telefon
07391 702510 - Fax 07391 702511
E-Mail sekretariat@ksehingen.de
|
|
Wirtschaftsschule
Laichingen
Henzenbuch 67
89150 Laichingen
Telefon
07333 5470 - Fax 07333 923162
|
|
Der
Aufnahmeantrag muss bis zum 1. März eines Jahres im Sekretariat der
jeweiligen Schule eingegangen sein. Dem Antrag ist eine beglaubigte Abschrift
des letzten Halbjahreszeugnisses der Hauptschule, der Realschule oder des
Gymnasiums sowie ein Lebenslauf in tabellarischer Form beizufügen.
Unmittelbar nach Erhalt des Abschlusszeugnisses
der Hauptschule oder des maßgeblichen Versetzungs- oder Abgangszeugnisses
der Realschule oder des Gymnasiums ist eine beglaubigte Kopie vorzulegen.
|
|
|
|
|
|
|